Hinterher sind viele klüger – von Anfang an immer, wer auf Kompetenz setzt. Ganz besonders dann, wenn die komplexen Themen auch noch ineinandergreifen. Die jahrzehntelange gerichtliche Tätigkeit bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen garantiert den Blick auf die wesentlichen Punkte bei der Vertragsgestaltung. Lenken Sie Ihr Projekt gleich vom Start weg in die richtigen Bahnen und profitieren Sie von unserer Kombination aus Fachwissen und Erfahrung. 

Bei der Gestaltung und Beratung zu 

  • Architekten- und Ingenieurverträgen 
  • Generalplaner- sowie Subplanerverträgen 
  • Bauverträgen mit und ohne Einbeziehung der VOB/B 
  • Bauträger- und Baubetreuungsverträgen 
  • Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen 
  • Totalübernehmer- und Totalunternehmerverträgen 
  • Subunternehmerverträgen 
  • Projektsteuerungsverträgen 
  • Projektentwicklungsverträgen 
  • Mietverträgen 
  • Grundstücksverträgen
  • Durchführungsverträgen
  • Städtebaulichen Verträgen
  • Erbbaurechtsverträgen
  • Umlegungsvereinbarungen